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Politische_Bildung · Klasse 7 · Lektion 1

Was ist Politik? Demokratie und Grundgesetz

🎯 Lernziele:
  • Das politische System Deutschlands verstehen
  • Grundgesetz und Demokratie kennen

Politik – die Kunst des Zusammenlebens

Das Wort Politik stammt vom griechischen polis (Stadtstaat) ab. Aristoteles nannte den Menschen ein "politikon zōon" – ein auf Gemeinschaft angelegtes Wesen. Politik ist überall dort, wo Menschen gemeinsam Entscheidungen treffen, die alle betreffen: In der Schule (Schülervertretung), in der Stadt (Stadtrat), im Land (Landtag) und im Bund (Bundestag).

Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde am 23. Mai 1949 verabschiedet – zunächst als Provisorium für Westdeutschland, galt aber nach der Wiedervereinigung 1990 für ganz Deutschland. Es enthält 146 Artikel. Die ersten 19 Artikel sind die Grundrechte – sie schützen die Freiheit des Einzelnen gegenüber dem Staat.

Die wichtigsten Grundprinzipien des Grundgesetzes stehen in Artikel 20: Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Diese Kernprinzipien sind durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3) geschützt – sie dürfen selbst durch eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nicht abgeschafft werden. Das schützt die Demokratie vor ihrer Selbstabschaffung.

Die fünf Grundprinzipien des Grundgesetzes: Demokratieprinzip (alle Staatsgewalt geht vom Volk aus), Republikanismus (kein König; Staatsoberhaupt wird gewählt), Bundesstaatsprinzip (16 Länder mit eigener Staatsgewalt), Rechtsstaatsprinzip (niemand steht über dem Gesetz), Sozialstaatsprinzip (der Staat sorgt für soziale Gerechtigkeit).

🔬 Interaktive Simulation

Die fünf Grundprinzipien des Grundgesetzes (Art. 20 GG) Demo- kratie Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus Art. 20 Abs. 2 Bundes- staat 16 Länder mit eigener Staatsgewalt Art. 20 Abs. 1 Rechts- staat Niemand steht über dem Gesetz Art. 20 Abs. 3 Sozial- staat Staat sorgt für soziale Gerechtigkeit Art. 20 Abs. 1 Repu- blik Kein Monarch; Präsident gewählt Art. 20 Abs. 1 ⚠ Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) Diese fünf Prinzipien können NICHT abgeändert werden – auch nicht durch eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag! Ausgewählte Grundrechte (Art. 1–19 GG) Art. 1: Menschenwürde | Art. 2: Freie Entfaltung | Art. 3: Gleichheit | Art. 4: Glaubensfreiheit | Art. 5: Meinungsfreiheit
Wichtige Daten:
23. Mai 1949 – Inkrafttreten des Grundgesetzes
3. Oktober 1990 – Deutsche Wiedervereinigung; GG gilt für ganz Deutschland
146 Artikel hat das Grundgesetz
Art. 1 Abs. 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" – der erste und wichtigste Satz
Art. 20: Enthält die fünf Grundprinzipien (durch Art. 79 Abs. 3 unveränderbar)

✏️ Aufgabe

Aufgaben:
1. Nenne die fünf Grundprinzipien des Grundgesetzes und erkläre jedes in einem Satz.
2. Was ist die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG)? Warum gibt es sie?
3. Was sind Grundrechte? Nenne drei Beispiele aus Art. 1–5 GG.
4. Was bedeutet "Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus" (Art. 20 Abs. 2 GG) konkret?
5. Vergleiche: Warum nennen wir Deutschland eine "Republik" und nicht eine "Monarchie"?
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